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Oberbegriff: Rechtshandlung

Schlagwort: Ein Brge gelobt mittels Handreichung das Erscheinen des hinter ihm stehenden Angeklagten zum Gerichtstermin

 # FolioBeschreibung Anzahl 
144rProzeßbürgschaft, Fremd- und Eigenbürgschaft. Gewaltsame Befreiung eines Angeklagten.
 

 
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